Traktanden
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchenkreisversammlung vom 7. November 2021, Genehmigung
4. Jahresbericht, Kenntnisnahme
5. Varia
Unterlagen
Das Protokoll der Kirchenkreisversammlung vom 7. November 2021 ist auf www.kg-koeniz.ch abrufbar. Ab 23. September 2022 liegt es auch an den drei Standorten Kirche Köniz, Thomaskirche Liebefeld und Murrihuus Schliern zur Einsicht auf. Es wird nicht verlesen.
Stimmrecht
Das Stimmrecht wird an der Versammlung mit einem Auszug aus dem Stimmregister der Einwohnergemeinde Köniz kontrolliert. Antrags- und stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten im Kirchenkreis Mitte (Köniz, Liebefeld, Schliern) wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören. Wir bitten die Stimmberechtigten einen Personalausweis mit Foto vorzuweisen, am besten die Identitätskarte.
Rechtsmittelbelehrung
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 60,63, 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss (wenn es möglich war), diesen Mangel an der Versammlung schon gerügt haben (Art. 49a Gemeindegesetz).
Alle Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Kirchenkreisversammlung teilzunehmen.