Teilrevision Organisationsreglement (OgR)

Aufschaltdatum: 24.08.2020

Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Kirchgemeinde Köniz am 17.06.2020 beschlossene Teilrevision vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24.07.2020 vorbehaltlos genehmigt wurde.

Entsprechend Art. 105 OgR tritt die Änderung von Art. 21 rückwirkend auf den 01.01.2020 in Kraft. Die Änderungen der Art. 30, 30a, 39a – 39c, 75 und 88 treten am 01.01.2021 in Kraft. Die weiteren Änderungen der Art. 17, 18, 28, 33, 40, 41, 46, 48, 50, 51, 78 und 95 sowie Ziff. 1 von Anhang 2 treten mit der Genehmigung vom 24.07.2020 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.


Liebefeld, 24. August 2020              Kirchgemeinderat

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Köniz

Postfach
CH-3098 Köniz

Kirchenkreis Mitte

Buchenweg 21
CH-3097 Liebefeld

Kirchenkreis Niederscherli

Zur Station 5
CH-3145 Niederscherli

Kirchenkreis Oberwangen

Kirchliches Zentrum KIZ
Hallmattstrasse 96
CH-3172 Niederwangen

Kirchenkreis Spiegel

Spiegelstrasse 80
CH-3095 Spiegel

Kirchenkreis Wabern

Waldblickstrasse 26
CH-3084 Wabern

 
 
 
 

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