Personal- und Entschädigungsverordnung (PEV)

Aufschaltdatum: 31.01.2018

Änderung Anhang 2 "Einreihungsplan" (Ergänzung): Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Januar 2018 den Anhang 2 „Einreihungsplan“ in der PEV mit der Funktion „Teamleiter/in (Kirchenkreise)“ ergänzt hat. Die Änderung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. März 2018 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Be­schwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundi­gen, erhoben werden.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Köniz

Postfach
CH-3098 Köniz

Kirchenkreis Mitte

Buchenweg 21
CH-3097 Liebefeld

Kirchenkreis Niederscherli

Zur Station 5
CH-3145 Niederscherli

Kirchenkreis Oberwangen

Kirchliches Zentrum KIZ
Hallmattstrasse 96
CH-3172 Niederwangen

Kirchenkreis Spiegel

Spiegelstrasse 80
CH-3095 Spiegel

Kirchenkreis Wabern

Waldblickstrasse 26
CH-3084 Wabern

 
 
 
 

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