KUW-Verordnung

Aufschaltdatum: 29.05.2019

Teilrevision (Ergänzung); Präsenzregelung (Versuch): Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 die KUW-Verordnung mit einem zusätzlichen Art. 15 a (Präsenzregelung) ergänzt hat. Die Ergänzung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. August 2019 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Liebefeld, 22. Mai 2019                            Der Kirchgemeinderat

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Köniz

Postfach
CH-3098 Köniz

Kirchenkreis Mitte

Buchenweg 21
CH-3097 Liebefeld

Kirchenkreis Niederscherli

Zur Station 5
CH-3145 Niederscherli

Kirchenkreis Oberwangen

Kirchliches Zentrum KIZ
Hallmattstrasse 96
CH-3172 Niederwangen

Kirchenkreis Spiegel

Spiegelstrasse 80
CH-3095 Spiegel

Kirchenkreis Wabern

Waldblickstrasse 26
CH-3084 Wabern

 
 
 
 

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