Aufschaltdatum: 06.03.2018
Legislaturperiode 2018-2022 / Wahlvorschlag der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz
Mit Verordnung vom 08.02.2018 hat der Synodalrat die Gesamterneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchensynode für die Legislaturperiode 2018 - 2022 angesetzt. Die Wahlvorschläge der Kirchgemeinden müssen bis spätestens am 02.07.2018 beim Vorstand des kirchlichen Bezirks Bern-Mittelland Süd eingereicht werden.
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz hat gemäss Organisationsreglement Kirchlicher Bezirk Bern-Mittelland Süd Anspruch auf 5 Sitze. Zuständig für die Unterbreitung eines Wahlvorschlags an den Vorstand des Kirchlichen Bezirks ist die Kirchgemeindeversammlung (Art. 17 Abs. 2 Organisationsreglement).
Der Wahlvorschlag der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz wird an der Kirchgemeindeversammlung vom 13.06.2018 zuhanden des Vorstands des kirchlichen Bezirks verabschiedet.
Wahlvorschläge von wählbaren Konfessionsangehörigen können an der Kirchgemeindeversammlung vom 13.06.2018 gemacht oder bis zum 23. 04.2018 angemeldet werden.
Wählbar sind alle Konfessionsangehörigen nach erfülltem 18. Altersjahr, die seit drei Monaten in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz wohnhaft und von der Einwohnerkontrolle registriert sind.
Anmeldungen können innert der angegebenen Frist an die Kirchgemeindeverwaltung Köniz, Muhlernstrasse 5, Postfach, 3098 Köniz, gerichtet werden.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Köniz
Buchenweg 23
CH-3097 Liebefeld
Buchenweg 21
CH-3097 Liebefeld
Zur Station 5
CH-3145 Niederscherli
Kirchliches Zentrum KIZ
Hallmattstrasse 96
CH-3172 Niederwangen
Waldblickstrasse 26
CH-3084 Wabern