Der Bundesrat hat am 13. Januar die bestehenden Massnahmen bis am 28. Februar verlängert sowie weitere Verschärfungen bekannt gegeben. Sie gelten ab 18. Januar in der ganzen Schweiz. Wie sich die Bestimmungen auf das kirchliche Leben in der Kirchgemeinde Köniz auswirken, sehen Sie unten. Die Situation kann sich laufend ändern. Die Taskforce der Kirchgemeinde Köniz hält Sie auf dem Laufenden und dankt Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Bei Fragen wenden Sie sich an Rahel Friedli, Leiterin Kirchgemeindeverwaltung, 031 978 31 10 oder rahel.friedli@kg-koeniz.ch.
Im Grundsatz sind öffentliche Veranstaltungen verboten. Zudem wurden private Veranstaltungen und Menschenansammlungen weiter eingeschränkt. Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen (max. 5 Personen) sind nach wie vor gestattet. Die Kirchenkreise entscheiden autonom und situativ, ob und in welcher Form diese stattfinden. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte direkt bei den Verantwortlichen eines Anlasses.
Vom Veranstaltungsverbot ausgenommen sind:
Religiöse Veranstaltungen, die typischerweise über einen liturgischen Rahmen verfügen (u.a. Gottesdienste, inkl. besondere Formen wie Feiern im Freien etc.) dürfen stattfinden, sofern die Teilnehmerzahl von 50 Personen nicht überschritten wird (inkl. Kinder). Das gemeinsame Singen ist verboten. Professionelle Sängerinnen und Sänger können unter speziellen Schutzvorkehrungen auftreten.
Beerdigungen sind im Familien- und engen Freundeskreis erlaubt. Es ist grundsätzlich der Familie überlassen zu entscheiden, wer zum "Familien- und engen Freundeskreis" gehört. Aufgrund der zwingenden Abstand- und Hygienevorschriften ist aber die Wahl der Örtlichkeit ein begrenzender Faktor für die Teilnehmerzahl.
Alle Teilnehmenden müssen eine Maske tragen und den Mindestabstand 1,5 Meter einhalten.
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 neue Massnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Sie gelten per sofort schweizweit bis am 22. Januar 2021. Der Kanton Bern hat daraufhin seine strengeren Vorschriften weitgehend aufgehoben. Was sich für die Kirchgemeinde Köniz ändert, sehen Sie unten. Die Situation kann sich laufend ändern. Die Taskforce der Kirchgemeinde Köniz hält Sie auf dem Laufenden und dankt Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Präsenzveranstaltungen sind verboten, eine Ausnahme stellen Gottesdienste und Beerdigungen dar.
Der Kanton Bern hat die Obergrenze von 15 Besuchern aufgehoben. An Gottesdiensten dürfen neu wieder bis zu 50 Personen teilnehmen. Diese müssen eine Maske tragen, ihre Kontaktdaten angeben und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Teilweise wird eine Anmeldung verlangt. Einige Gottesdienste finden online statt.
Das gemeinsame Singen ist verboten. Professionelle Sängerinnen und Sänger dürfen unter speziellen Schutzvorkehrungen auftreten.
Beerdigungen: Erlaubt sind höchstens 50 Personen aus dem Familien- und engen Freundeskreis. Es ist der Familie überlassen zu entscheiden, wer zum Familien- und engen Freundeskreis gehört. Allerdings ist hier eine zurückhaltende Praxis mit grossen Personenzahlen anzuwenden. Auch hier gilt: Alle teilnehmenden Personen müssen eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ebenfalls muss eine Liste mit den Kontaktdaten erstellt werden.
Mehr Informationen siehe auch Schutzkonzept für Gottesdienste der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz vom 12. Dezember 2020.
Maskenpflicht im Freien: In Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben muss eine Maske getragen werden; ebenfalls im öffentlichen Raum, wenn Abstandhalten nicht möglich ist.
Maskenpflicht in Innenräumen: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, so auch in Kirchen und religiösen Gemeinschaftsräumen. Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag müssen keine Maske tragen. Von der Tragepflicht befreit sind auch Personen, die aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Trotz der Maske ist der Mindestabstand einzuhalten.
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