Aufgabe der kirchlichen Unterweisung ist es, Kinder und Jugendliche in das Leben ihrer Kirchgemeinde einzuführen und sie mit den wichtigen Inhalten des christlichen Glaubens bekannt zu machen. (Kirchenord. Art. 56)
Während der religiöse Unterricht früher auf die letzten drei Schuljahre konzentriert war („Kinderlehre“ und „Unterweisung“) findet er seit etwa 15 Jahren als „KUW“ statt. Die Anzahl der Unterrichtslektionen ist gleich geblieben, die zeitliche Verteilung aber wurde geändert: in den meisten Gemeinden, so auch in der Kirchgemeinde Köniz, beginnt die KUW bereits in der dritten Klasse. Auf spielerische und altersgerechte Art werden Kinder und Jugendliche mit den Inhalten und Bräuchen des christlichen Glaubens vertraut gemacht. Dazu gehören auch Ausflüge, gemeinsame Wochenenden und Lager.
Die Kirchenkreise sind weitgehend frei in der Gestaltung der Lektionen und in der Verteilung ihres Unterrichts auf die einzelnen Schuljahre. Der Unterricht muss nicht zwingend durch eine Pfarrperson erteilt werden. Vielerorts wird die kirchliche Unterweisung von der 3.- 9. Klasse durch eigens dafür ausgebildete Katechetinnen und Katecheten erteilt. Mit dem Konfirmationsgottesdienst wird die kirchliche Unterweisung feierlich abgeschlossen.