Feiertage

Mofa auf Säule

Mitten in unserem Alltag ...

Im Einvernehmen mit dem Kirchgemeinderat kann die Pfarrerin, der Pfarrer gottesdienstliche Feiern mit Menschen in besonderen Lebenslagen durchführen. Sie sollen den Zuspruch des Evangeliums und das Mittragen der Gemeinde erfahren.
(Kirchenordnung Artikel 23)

 

Die seelsorgerliche und diakonische Begleitung gilt gleichermassen Alleinstehenden, verheirateten und unverheirateten Paaren, Familien, gleichgeschlechtlich empfindenden Paaren und Einzelpersonen, Geschiedenen und getrennt Lebenden, Alleinerziehenden und Verwitweten. Im Einvernehmen mit dem Kirchgemeinderat kann diese Begleitung auch liturgisch gestaltet werden.
(Kirchenordnung Artikel 79)

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